Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Firma immo.genau | Miriam Trunsperger
Albert-Einstein-Straße 10
D-87437 Kempten (Allgäu)

1. Geltung

Der Maklervertrag zwischen dem Kunden und immo.genau | Miriam Trunsperger kommt entweder durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Grundlage bzw. in Kenntnis der für die erfolgreiche Vermittlungs-/Nachweistätigkeit anfallenden Provisionsforderung zustande. Die Maklertätigkeit umfasst den Nachweis oder die Vermittlung zum Erwerb, Miete oder Pacht von Grundstücken, Häusern, Wohnungen, Gewerbeimmobilien und sonstigen Immobilien. Die Angaben und Unterlagen zum Objekt basieren auf Informationen Dritter, die dem Makler erteilt wurden. Der Makler bemüht sich, über Vertragspartner oder Objekte möglichst vollständig und wahrheitsgemäße Angaben zu erhalten. Mit der Anforderung des Exposés in Kenntnis unserer Provisionserwarten kommt zwischen dem Empfänger (Maklerkunde) und der Firma immo.genau | Miriam Trunsperger ein provisionspflichtiger Maklervertrag über das angebotene Objekt zustande, dessen Bestandteil diese AGB sind und die hiermit vom Maklerkunden anerkannt werden.

2. Vertraulichkeit / Weitergabe von Daten

Die von der Firma immo.genau | Miriam Trunsperger übersandten Angebote und Informationen, insbesondere Exposés und deren Inhalte sind vertraulich und nur für den jeweiligen Empfänger bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist ohne ausdrückliche Zustimmung der Firma immo.genau | Miriam Trunsperger, die zuvor schriftlich erteilt werden muss, untersagt. Verstößt der Maklerkunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder eine andere Person, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, der nach Maßgabe dieser Bedingungen provisionspflichtig wäre, so verpflichtet sich der Maklerkunde zur Zahlung eines Schadensersatzes in Höhe der Provision auf der Grundlage dieser Bedingungen. Der Nachweis, dass ein niedriger oder kein Schaden entstanden ist, bleibt dem Maklerkunden vorbehalten. Eine weitergehender Schadensersatz der Firma immo.genau | Miriam Trunsperger wegen unbefugter Weitergabe von Informationen bleibt davon unberührt.

3. Eigentümerangaben

Der Makler weist darauf hin, dass die von ihm weitergegebenen Objektinformationen vom Anbieter bzw. von einem vom Anbieter beauftragten Dritten stammen und vom Makler auf ihre Richtigkeit hin nicht überprüft worden sind. Es ist Sache des Interessenten, diese Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Der Makler, der diese Informationen nur weitergibt, übernimmt für die Richtigkeit keinerlei Haftung. Eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit und / oder Vollständigkeit dieser Angaben wird nur für den Fall eines vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens übernommen.

4. Provisionsanspruch

Der Provisionsanspruch der Firma immo.genau | Miriam Trunsperger entsteht, sobald aufgrund des Nachweises und / oder der Vermittlung der Firma immo.genau | Miriam Trunsperger ein Hauptvertrag bezüglich des benannten Objektes zustande gekommen ist. Hierbei genügt Mitursächlichkeit der Maklertätigkeit. Wird der Hauptvertrag zu anderen, als den ursprünglich angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über ein anderes Objekt des von der Firma immo.genau | Miriam Trunsperger nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so berührt dieses den Provisionsanspruch der Firma immo.genau | Miriam Trunsperger nicht, solange das zustande gekommene Geschäft mit dem angebotenen Geschäft wirtschaftlich identisch ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht.

5. Fälligkeit des Provisionsanspruchs

Der Provisionsanspruch wird bei Abschluss des Hauptvertrages fällig. Die Provision ist zahlbar nach Rechnungserteilung. Die Firma immo.genau | Miriam Trunsperger hat das Recht bei Abschluss des Hauptvertrages anwesend zu sein. Erfolgt der Abschluss des Hauptvertrages ohne die Teilnahme der Firma immo.genau | Miriam Trunsperger, so ist der Kunde verpflichtet, der Firma immo.genau | Miriam Trunsperger unverzüglich Auskunft über den wesentlichen Inhalt des Hauptvertrages und die Bemessungsgrundlage des Provisionsanspruchs zu erteilen.

6. Höhe der Provision

Die Höhe der Provision richtet sich nach der dafür getroffenen vertraglichen Vereinbarung unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen.

7. Doppeltätigkeit

Die Firma immo.genau | Miriam Trunsperger ist berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil des Hauptvertrages entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden. Bei Doppeltätigkeit ist sie aber zur Unparteilichkeit verpflichtet. Betrifft die Maklertätigkeit die Vermittlung von Kaufverträgen über Immobilien (Wohnungen, Häuser, Grundstücke) und ist der Käufer Verbraucher, gilt bezüglich des Provisionsanspruchs der Firma immo.genau | Miriam Trunsperger § 656c BGB.

8. Haftungsbegrenzung

Die Haftung für fahrlässiges Verhalten der Firma immo.genau | Miriam Trunsperger oder dessen gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit der Schaden in der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit besteht oder auf der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) oder dem Fehlen einer von der Firma immo.genau | Miriam Trunsperger garantierten bestimmten Eigenschaft beruht.

9. Informationspflicht nach VSPG

Die Firma immo.genau | Miriam Trunsperger ist nicht verpflichtet und nicht bereit, im Falle einer sich aus einem Vertragsverhältnis zwischen ihr und einem Verbraucher ergebenden oder sich darauf beziehenden Streitigkeit vor Klageerhebung ein Schlichtungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nach den Bestimmung des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSPG) durchzuführen.

10.Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für Vollkaufleute ist Kempten.

11.Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam. Die jeweils unwirksamen Bestimmungen soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und den übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.

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