Nutzungsdauergutachten zum Nachweis einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer im Sinne des §7 Abs. 4 Satz 2 EStG.
Steuern sparen und Rendite erhöhen
Der Quick-Check dient nicht als Nachweis einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer gem. § 7 Abs. 4 S. 2 EStG und wird daher vom Finanzamt auch nicht als solcher anerkannt. Eine Anerkennung durch das Finanzamt kann nur durch Beauftragung und Vorlage eines entsprechenden Gutachtens erreicht werden.
Handeln Sie jetzt – Änderungen bei Restnutzungsdauergutachten ab 2025 erwartet!
Ab dem 01.01.2025 tritt voraussichtlich eine Verschärfung der Anforderungen durch das Jahressteuergesetz 2024 in Kraft.
Künftig wird eine Ortsbesichtigung verpflichtend und die Möglichkeit, AfA-Sätze mit einem Nutzungsdauergutachten zu erhöhen, wird stark eingeschränkt.
Anpassungen sind dann nur noch möglich, wenn die Nutzungsdauer weniger als zehn Jahre beträgt.
Nutzen Sie daher die Chance und lassen Sie Ihr Gutachten noch in diesem Jahr unter der aktuellen Rechtslage erstellen!
Mein Tipp:
Bereits jetzt akzeptieren viele Finanzämter nur noch Gutachten mit einer Vor-Ort-Besichtigung. Ich empfehle dringend, diese Besichtigung einzuplanen.
Ein Nutzungsdauergutachten ist für Immobilieninvestoren sowie private Vermieter ein wichtiges Instrument, um dem Finanzamt eine kürzere tatsächliche (Rest-)Nutzungsdauer einer Immobilie nachzuweisen und damit einen höheren AfA-Satz zu begründen.
Das Gutachten wird auf der Basis der vom Auftraggeber übermittelten Unterlagen von einem nach DIN EN ISO/ IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen erstellt.
Zur Erstellung des Nutzungsdauergutachtens wird von Sprengnetter – ein den Vorgaben des Bundesfinanzministeriums entsprechender – qualifizierter Sachverständiger ausgewählt.
Das Bewertungsobjekt wurde bis dato in der Regel nicht besichtigt. Wie unter „Mein Tipp“ weiter oben beschrieben sollte nun jedoch eine Vor-Ort-Besichtigung stattfinden.
Die Gutachten werden für wohnwirtschaftlich genutzte Standardimmobilien (Eigentumswohnungen und Mehrfamilienhäuser bis 1.000 m² Wohnfläche) erstellt.
Auf Anfrage können auch Gutachten für gewerblich und gemischt genutzte Objekte inklusive Betreiberimmobilien erstellt werden.
Die über den Quick-Check ermittelte kürzere tatsächliche (Rest-)Nutzungsdauer wird auf Grundlage der getätigten Eingaben ermittelt.
Dabei wird grundsätzlich die Methodik aus der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) angewandt, die bei Immobilienbewertungen allgemein anerkannt ist.
Die wirtschaftliche Restnutzungsdauer ermittelt sich dabei aus dem Differenzbetrag der standardabhängigen Gesamtnutzungsdauer des Objektes und dessen Alter.
Instandhaltungen, Modernisierungen und/oder eine Kernsanierung können die tatsächliche Restnutzungsdauer erhöhen und müssen bei dem Nachweis einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer nach § 7 Abs. 4 S. 2 EStG berücksichtigt werden.
Die Beauftragung inkl. Unterlagenupload erfolgt durch Sie nach der Registrierung im webbasierten Sprengnetter-Marktdatenportal.
Die Nutzungsdauergutachten werden nach Fertigstellung über dasselbe System als PDF-Dokument zum Download bereitgestellt.
Die wirtschaftliche Restnutzungsdauer ermittelt sich dabei aus dem Differenzbetrag der standardabhängigen Gesamtnutzungsdauer des Objektes und dessen Alter.
Der Quick-Check ermittelt auf Grundlage der erforderlichen Eingaben eine überschlägige, tatsächliche (Rest-)Nutzungsdauer und vergleicht diese mit Ihrer typisierten (Rest-)Nutzungsdauer.
Liegt die überschlägige, tatsächliche (Rest-)-Nutzungsdauer unterhalb der typisierten (Rest-) Nutzungsdauer, ist dies ein gutes Indiz dafür, dass mit gewisser Wahrscheinlichkeit zu viel Steuern gezahlt werden und daher über die konkrete Beauftragung eines entsprechenden Restnutzungsdauergutachtens nachgedacht werden sollte.
Die über ein kostenpflichtiges Gutachten tatsächlich ermittelte (Rest-)Nutzungsdauer liegt in der Regel innerhalb der in dem Quick-Check angegebenen Spanne.
Der QuickCheck berechnet eine vereinfachte typisierte Restnutzungsdauer mit der Annahme: Baujahr = Datum des Kaufs. Diese vereinfachte typisierte Restnutzungsdauer wird dann mit dem QuickCheck-Ergebnis verglichen. Aus diesem Ergebnis wird die Empfehlung bzw. Nichtempfehlung eines Gutachtens abgeleitet.
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